Die Schwangerenvorsorge kann bei normalem Schwangerschaftsverlauf auch von der Hebamme eigenständig durchgeführt werden und erfolgt stets den Mutterschaftsrichtlinien entsprechend.
Das bedeutet, dass ich dein Körpergewicht, deinen Blutdruck messe, den Urin untersuche und den Eisenwert in deinem Blut kontrolliere.
Außerdem taste ich den Bauch ab, um festzustellen, wie hoch deine Gebärmutter steht und wie das Kind in deinem Bauch liegt. Außerdem kann ich dabei die Größe des Kindes und die Fruchtwassermenge schätzen.
Ich messe den Bauchumfang und den Symphysen-Fundus-Stand und höre die Herztöne deines Kindes mit dem Pinardrohr (Holzstethoskop). Außerdem kann ich die Herztöne auch mit einem sogenannten Dopton für dich hörbar machen.
Natürlich dokumentiere ich alle Ergebnisse den Vorschriften entsprechend im Mutterpass.
Der große Vorteil bei den Vorsorgen durch die Hebamme liegt darin, dass ich zu euch nach Hause komme und mir während aller Termine ausreichend Zeit für deine Fragen und Anliegen nehme.
Dabei konzentrieren wir -also du und ich- uns nicht auf medizinische Geräte, sondern wenden uns mit der Aufmerksamkeit und den Händen direkt dem Kind und deinen Empfindungen zu, wodurch die Bindung zwischen dir und deinem Kind kontinuierlich gefördert wird. Auch den/die Partner*in beziehe ich hierbei gerne mit ein.
Wusstest du übrigens...
-dass dein*e Arbeitgeber*in dich für die Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien freistellen muss.
-eine vaginale Untersuchung und ein CTG nicht routinemäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gehören, sondern nur bei vorliegender Indikation erfolgen sollten.
-der „Wunsch-Ultraschall" wegen kindlicher Gesundheitsbelastung ab 2021 gesetzlich untersagt ist. Laut Mutterschaftsrichtlinie sind demnach bei normalem Schwangerschaftsverlauf 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12.SSW, 19.-22. SSW, 29.-32. SSW.
©2024 Sara Vollmer. Alle Rechte vorbehalten.
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